Fr., 07.03.2025,
Liebe Vorsitzenden der OG ́s, und Gauausschußmitglieder,
wir laden Euch zu einer
Gauvertreterversammlung am Freitag, den 07.März 2025 um 19.00 Uhr ins Bürgerhaus, Burgweg 4 nach Albstadt-Burgfelden ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Gauvorsitzenden
- Grußwort der Ortsgruppe Burgfelden
- Grußwort durch den Ortsvorsteher oder Vertreter
- Aufgaben der Gaue gem §14.1 der Satzung ,
Bericht des Gauvorsitzenden - Bericht der Gaufachwarte
- Kassenbericht und Kassenprüfbericht
- Entlastung
- Ergänzungswahlen
- Verschiedenes und Aussprache und Schlusswort stv. Gauvorsitzender
Obligatorisch finden gem 6.5 der Satzung nach vier Jahren Wahlen statt. In der Regel führen wir diese in der Frühjahrstagung durch.
Da einige Funktionsträger im Gau nicht mehr kandidieren möchten, hat der Gauausschuss entschieden, diese Wahlen in der Herbsttagung in Killer durchzuführen.
(Daher nur Ergänzungswahlen)
6.5
Die Amtszeit der gewählten Personen in den Organen des Vereins und seinen Gliederungen beträgt 4 Jahre. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden wird der Nachfolger für die restliche Amtszeit gewählt.
Hier nochmal unser dringender Appell an alle OGs,
uns bei der Suche nach Mitgliedern zu helfen,
welche gerne auf Gauebene mitarbeiten möchten und diese uns zu benennen.