Wandertag mit Gottesdienst beim Albverein Binsdorf

Die OG Binsdorf des Albvereins hatte einen guten Draht zum Petrus, ohne Regen konnte die Veranstaltung durchgeführt werden. 

Bereits um 9:00 Uhr versammelten sich die Wanderfreunde aus fern und nah,
zur Begrüßung und zum zweiten Frühstück auf dem Hitteplatz in Binsdorf.
Einige Wandergruppen sind auf dem neu angelegten Bänkleweg zur Loreto-Kapelle gewandert.
Dort trafen sich viele Gäste und Wandergruppen zum gemeinsamen Gottesdienst, der von Pfarrer Jean Jose geleitet wurde.
Die Stadtkapelle Binsdorf umrahmte den Gottesdienst musikalisch, der ganz im Zeichen der Pilger und Wanderer stand.
An den Gottesdienst folgend, fanden sich die über vielen Wanderfreunde aus verschiedenen Ortsgruppen des Zollern-Gaus auf dem Grillplatz ein.
Der Wandertag in Binsdorf wurde auch gleichzeitig als Gauwandertag ausgeführt.
Mit Roter Wurst und Getränke konnte so eine gemütliche Mittagsrast abgehalten werden. Zum Nachmittag gab es dann noch Kaffee und Zopf bevor die Wanderfreunde wieder weiter wanderten.
Die Ortsgruppe Binsdorf und der Gesamte Zollergau freute sich über den erfolgreich gelungenen Tag und die doch so vielen Besucher.

Bänke als Ruheorte im Wald erhalten

Bänke und Schilder müssen im neuen Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahr“ eingestuft werden – die fordert der Wieherngebirgsverbandes Weser-Ems in einer Petition. Der Schwäbische Albverein unterstützt diese Forderung. Hier die Hintergründe.

Immer wieder liest man davon, dass Kommunen Sitzbänke im Wald abbauen. Die Begründung: Man könne keine Haftung übernehmen, wenn jemand durch herabfallende Äste zu Schaden käme. Eine Petition des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems fordert, Bänke, Markierungen und Infoschilder im Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahren“ einzustufen.

Probleme mit der Haftung etwa bei herabfallenden Ästen

Derzeit gelten nach aktueller Rechtsprechung Sitzgelegenheiten oder Schilder im Wald als „atypische Gefahrenquellen“. Für Schäden etwa durch herabfallende Äste haftet in der Folge der Waldeigentümer oder die Waldeigentümerin – auch wenn er oder sie mit der Bank unmittelbar nichts zu tun hat. Viele ziehen daraus Konsequenzen und lassen Infrastruktur abbauen.

Für viele Erholungssuchende gehören Bänke oder Informationsschilder über Naturschönheiten oder die Flora und Fauna jedoch zum Naturgenuss hinzu. Wer möchte nicht gerne auf einer bequemen Bank sein Vesper genießen. Ohne diese Infrastruktur geht ein guter Teil des Erholungswertes im Wald verloren, und Menschen mit Einschränkungen, die auf Sitzgelegenheiten angewiesen sind, wird der Aufenthalt im Wald erschwert.

Lösung wäre eine Änderung des Bundeswaldgesetzes

Würden Bänke und Schilder im neuen Bundeswaldgesetz allerdings als „waldtypische Gefahr“ eingestuft, dann müssten weder die Betreiber der Bank noch die Waldbesitzer bei Schäden durch herabfallende Äste haften. Gleiches gilt bereits für Wanderwege. Nicht davon betroffen wären Risiken, die von der Infrastruktur selbst ausgehen, also etwa von einem herausstehenden Nagel, an dem sich Wandernde verletzen können. In diesem Fall haften die Betreiber auch weiterhin.

Die Novelle des Bundeswaldgesetzes ist derzeit noch in Arbeit. Ein Referentenentwurf existiert seit 2024 vor. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition ist aber diesbezüglich nicht viel passiert. Mit der Petition versucht der Wiehengebirgsverband Weser-Ems, unterstützt vom Deutschen Wanderverband (DWV) und weiteren Wandervereinen, Bewegung in die Angelegenheit zu bringen.

Jetzt Petition unterschreiben!

Der Schwäbische Albverein unterstützt die Petition. Sie läuft bis zum 14. November. Hier können Sie unterschreiben.